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MAINAREA(u) DATE(TIMEWINDOW(6)) COURT(BGH) NOT(KEYWORD(VuR (noFDL)))
Ergebnis ID 45996
Zusammenfassung: BGH
Typ: U/Urteile
Sachgruppen: zyVuR/VuR Verbraucher und Recht Zeitschrift für Verbraucher und Unternehmen
Aktenzeichen: XI ZR 292/06
Gericht: BGH
Status: Urteil
Urteilsdatum: 2010-07-12 00:00:00
Fundstelle: VuR 10/2010
Leitsatz: 1. Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, die entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern soll, ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und deswegen auch in Fällen anwendbar, in denen jemand zu Anlagezwecken einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer sog. „Haustürsituation" beitritt. 2. Das kann zur Folge haben, dass der Widerrufende nicht nur seine Einlage nicht oder nicht vollständig zurück erhält, sondern auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden Auseinandersetzungsbilanz zur Verlustdeckung nach § 739 BGB verpflichtet ist.
Sprache(n): de/deutsch
Datenerfassung: IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen

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