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Eine als "IFF AG" firmierende Finanzvermittlungsgesellschaft im Umfeld der Göttinger Gruppe und der Futura Finanz AG missbraucht Initialen des gemeinnützigen Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (IFF e.V.)


MICHAEL TURGUT: EIN ALTER BEKANNTER

Am 9.12.2005 hat sich unter dem Kürzel IFF (AG), ein Kürzel das seit 19 Jahren das Institut Für Finanzdienstleistungen bekannt gemacht hat, das "Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen" (also an sich "ZIFF") mit dem gesetzlichen Minimum an Kapital im Handelsregister B des Amtsgerichts Hof eintragen lassen, das als Gegenstand des Unternehmens "kundenorientierte Finanz- und Wirtschaftsberatung (ohne erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem RBerG), des Weiteren die Vermittlung von Versicherungen aller Art, die Vermittlung von atypischen Unternehmensbeteiligungen und die Vermittlung von Investmentfonds, es sei denn sie bedürfen im Einzelfall einer Genehmigung nach § 32 KWG" nennt. Die Vermittler AG, so der Registerauszug vom 26.5.2006, führt einen Teil Ihrer Gewinne seit Aufstellung der Satzung im Mai 2005 an Herrn Michael Turgut ab, der gleichzeitig alleiniger Vorstand ist. Herr Turgut ist im grauen Kapitalmarkt kein Unbekannter und mit Namen wie Futura Finanz AG und Göttinger Gruppe sowie MSF Master Star Fonds verwickelt.

VERBRAUCHERFREUNDLICH: EINE FRAGE DER DREISTIGKEIT

Mit ihrer Aufmachung, Farb- und Wortwahl sowie der Wiederholung der Buchstaben IFF vor ihren Produkten und "Direktionen" bis hin zur Nennung des IFF-Programms FinanzCheck stellt der unter verschiedenen Namen agierende Vermittler, dem die Finanzdienstleistungsaufsicht bisher vergeblich versucht hat, das Handwerk zu legen, ein verbraucherfreundliches Image ins Netz. Michael Turgut ist hier alles: Geschäftsführender Vorstand und Nutznießer der "IFF AG". Er geriet bereits beim Vertrieb der inzwischen eingestellten "SecuRente" der Göttinger Gruppe ins Zwielicht, wo Branchenkenner von einem Milliarden-Verlust der Kleinsparer ausgehen.

VERMITTLER INVESTIEREN DAS GELD DER ANLEGER BEI SICH SELBER: EINE BRILLIANTE IDEE ZUR DISKREDITIERUNG PRIVATER ALTERSVORSORGE

Gegen Michael Turgut, der mit seiner Futura Finanz AG im grauen Kapitalmarkt berühmt und berüchtigt wurde, erging bereits ein Haftbefehl des Amtsgerichts Hof vom 28. Juli 2004 wegen Steuerhinterziehung. Er hat hochrangige Helfer in der Politik, die wie der ehemalige Verteidigungsminister Scholz für die Produkte warben. Sein Trick Anleger hinters Licht zu führen ist durch die Göttinger Gruppe (dazu das Urteil des Bundesgerichtshofs AZ: II ZR 124/03 u.a. Urteile vom 21. März 2005) berühmt geworden. Sie nutzen eine Gesetzeslücke, wonach Altersvorsorgesparbeiträge ohne Bankkonzession bei Sparern an der Haustür abgeholt werden können. Die Bankaufsicht musste ohnmächtig zusehen und sich jetzt ein zweites Mal von den Gerichten bescheinigen lassen, dass sie die Sparer hier nicht schützen darf, weil die Anlagen als Unternehmensbeteiligung aufsichtsfrei sind. Dabei erfolgt ein wesentlicher Teil der Unternehmensbeteiligung quasi für sich selbst, d.h. an einem Unternehmen, dessen wesentliche Aufgabe in der Ermöglichung des Vertriebs dieser Beteiligungen besteht. Mit Briefkastenfirmen wird das Netzwerk aufrechterhalten. (Das iff ebenso wie PlusMinus berichteten über die Hintergründe) Auf diese Weise versickert das Geld, die Hintermänner sind aber schwer zu fassen, weil der Anleger selber "Unternehmer" ist und damit trotz Altersvorsorgeimage das volle Verlustrisiko trägt und daher keine Konkursverschleppung vorliegt, weil ja nur "Eigenmittel" aufgebraucht werden. "Betrogen" sind sie auch nicht, weil nach dem Schneeballprinzip durch neue Anleger die Liquidität lange aufrechterhalten werden kann. Aufsichtspflichtig sind sie nicht, weil man ja Kleinanleger als "Unternehmer" ansieht und deswegen nicht schützen braucht. Das Geld der Anleger wird dann durch Provisionen und Dienstleistungsgebühren an Mitspieler abgesaugt.

PARLAMENT UND REGIERUNG VERSAGEN: ZUFALL?

Parlament und Regierung hatten in ihrer Finanzmarktreform mehrfach versprochen, diesem System der Göttinger Gruppe das Handwerk zu legen. Warum dies dann mit dem entsprechenden Gesetz laut einem Gerichtsbeschluss, auf den sich Turgut beruft, nicht gelang, mag mit eventuellen Querverbindungen in die Politik zu tun haben. Ein Untersuchungsausschuss könnte dies klären. Es ist ein Skandal ersten Ranges, der jetzt auch das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (IFF e.V.) betrifft, das seit 19 Jahren erfolgreiche Arbeit für die Verbraucherverbände und gegen den grauen Kapitalmarkt leistet. Die Satzung des IFF in der Fassung vom 22. November 1996 lautet: § 1 Abs. 1 "Der Verein führt den Namen "Institut für Finanzdienstleistungen e.V." (IFF) mit dem Sitz in Hamburg" und ist abrufbar unter: www.iff-hamburg.de/1/16/IFF-Satzung.html.

Wenn Aufsicht, Gerichte, Parlament und Regierung wollen, dass die Bürger privat vorsorgen, gleichzeitig sich aber Deutschland den wildesten grauen Kapitalanlagemarkt in der EU leistet, in dem niemand sicher sein kann, dann ist die Welt nicht in Ordnung. Solchen wie Herrn Turgut und seinen Helfern sollte das Handwerk gelegt werden. Das IFF e.V. wird den Missbrauch seines Namens nicht dulden und versuchen, wenigsten die Kleinanleger davor zu schützen, dass Systeme zur systematischen Ausbeutung von Kleinanlegern nicht auch noch in Zusammenhang mit einem Verbraucherschutzinstitut beworben werden können.

GERICHTE UND FINANZAUFSICHT OHNMÄCHTIG

Einen Kommentar zum vorläufigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichts gegen die Finanzaufsicht findet man in unserer vorhergehenden IFF-Meldung vom 10.5.2006 zusammen mit Hintergrundmaterial sowie einem Schaubild zum System des Finanznetzwerks des Michael Turgut alias "IFF": Meldung vom 10.05.2006.


Institut Für Finanzdienstleistungen e.V., Rödingsmarkt 31/33, 20459 Hamburg, vertretungsberechtigt und verantwortlich i.S.d. § 6 MDStV: Prof. Dr. Udo Reifner, Direktor, Telefon: +49 (0)40 309691-0, Fax: +49 (0)40 309691-22, E-Mail: info@iff-hamburg.de
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