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iff legt Entwurf eines Finanzdienstleistungsgesetzes für mehr Transparenz vor.


Der Entwurf, der internationale Erfahrungen verarbeitet, ist bisher einmalig in der Welt und antwortet u.a. auf das Unbehagen bei Verbrauchern mit undurchdringlichen Finanzdienstleistungspaketen, wenig standardisierten Preisangaben und Unklarheiten in den Auswirkungen der privaten Haushalte. Er soll der Überschuldung aus Unwissen und der Angst vor privater Altersvorsorge entgegenwirken und mehr Wettbewerb schaffen, bei dem die schwarzen Schafe im grauen Finanzdienstleistungsmarkt in Zukunft besser sichtbar werden. Das Gesetz will zugleich die Vielzahl der verstreuten Paragraphen ordnen, ihre Anzahl drastisch reduzieren, klare Sanktionen vorgeben und dem Verbraucher ebenso wie dem Mittelstand und Bankkunden eine verständliche und verlässliche Fibel zu den Verbraucherinformationsrechten an die Hand geben.

Private Finanzdienstleistungen wie Altersvorsorge, Konsumentenkredit, Baufinanzierung, Girokonto und Versicherungen werden mit immer mehr öffentlichen Aufgaben belastet, ohne dass damit auch die Möglichkeiten der Verbraucher gestärkt wären, deren Einhaltung zu überprüfen. Wer privatisiert muss nach Auffassung des iff auch dafür sorgen, dass die privaten Anbieter sich dem Wettbewerb stellen, Verbrauchern Wahlmöglichkeiten einräumen und klare vergleichbare Informationen für Abschluss und Risiken bereithalten.Der knapp gehaltene Gesetzentwurf mit nur 20 Paragraphen hat aus der unübersehbaren Vielfalt von Vorschriften, die sich teilweise widersprechen, teilweise stark veraltet sind und vor allem moderne Probleme im Anlage- und Kreditgeschäft nicht berücksichtigen Grundsätze und Mindeststandards herausgeschält. In wissenschaftlichen Gutachten wird der Hintergrund, die Lage in anderen Ländern und Ziel und Inhalt des erarbeiteten Entwurfs allgemeinverständlich dargestellt. Zugleich mit dem Gesetzentwurf hat das iff auch ein nach den Sparten Kredit, Konto, Anlage und Versicherung geordnete Zusammenstellung aller bisher geltenden speziellen Informationsrechte vorgelegt.
Die Arbeit, die im iff von Prof. Dr. Udo Reifner, Rechtsanwalt Dipl. Pol. Achim Tiffe betreut wurde und an der Prof. Dr. rer pol Ingrid Grössl, Privatdozentin Dr. jur. Eva Kocher und Rechtsanwältin Dr. jur Stefanie Bergmann LLM mitgewirkt haben, wurden von einem wissenschaftlichen Beirat mit den Professoren Peter Derleder, Claus Ott und Hans-Peter Schwintowski begleitet.

Der Gesetzentwurf, der in einem einjährigen interdisziplinären Forschungsprojekt mit einer Reihe von Wissenschaftlern erarbeitet wurde, wurde bereits am 30. Juni 2004 dem auftraggebenden Verbraucherministerium übergeben, ohne dass die Arbeit vom Ministerium bisher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Das iff hat sich nun entschlossen, seine Arbeit zur Diskussion zu stellen. Es fordert Anbieter und Verbraucherverbände, Politik und Wissenschaft auf, diesen Anstoß für einen kritischen Dialog zu nutzen und allgemeine Spielregeln zu vereinbaren bzw. eine gemeinsame Initiative beim Gesetzgeber zu ergreifen, um mehr Transparenz und Bürgernähe bei Finanzdienstleistungen zu erreichen. Der Entwurf will hierzu Struktur, Vorschläge und Informationen beisteuern.

Interessenten können das Gesamtpaket von ca. 320 Seiten beim iff für einen Erstellungspreis von 100 € in der Printversion und für 10 € in der elektronischen Version bestellen: Bestellformular
Die Zusammenfassung in Deutsch und Englisch, der Gesetzentwurf sowie die Synopse können als pdf heruntergeladen werden:

pdf fileZusammenfassung in Deutsch
pdf fileSummary in English
pdf fileEntwurf eines Finanzdienstleistungs-Informationsgesetzes
Institut Für Finanzdienstleistungen e.V., Rödingsmarkt 31/33, 20459 Hamburg, vertretungsberechtigt und verantwortlich i.S.d. § 6 MDStV: Prof. Dr. Udo Reifner, Direktor, Telefon: +49 (0)40 309691-0, Fax: +49 (0)40 309691-22, E-mail: info@iff-hamburg.de
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