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Studie des IFF zeigt neue Impulse zur staatlich geförderten Rente auf.


Das Institut für Finanzdienstleistungen hat im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge eine Studie erstellt, wie der staatlich geförderten Rente neue Impulse gegeben werden können. Zwar hat die Einführung der staatlich geförderten Rente viele positive Komponenten und einen Wandel in der staatlichen Förderung bewirkt. Trotzdem ist weiterhin fraglich, ob die Bürger aufgrund der bisherigen gesetzlichen Maßnahmen ausreichend für ihr Alter vorsorgen werden und niedrigere staatliche Rentenansprüche in Zukunft damit ausgleichen werden, wie es vom Staat durch Förderanreize geplant ist. Besonders ist dabei darauf zu achten, ob mittlere und niedrige Einkommensschichten in der Regel davon Gebrauch machen werden. Die derzeitigen Zahlen lassen darauf schließen, dass nur ein Bruchteil der Gesellschaft von den staatlichen Fördermöglichkeiten Gebrauch macht. Auf dieser Grundlage haben die Autoren Udo Reifner und Achim Tiffe Wege aufgezeigt, wie die staatlich geförderte Privatrente in dem bestehenden gesetzlichen Rahmen attraktiver gestaltet werden kann und einen Forderungskatalog aufgestellt.

Forderungskatalog:
- Sofortige Gleichstellung der Förderhöhen bAV/pAV
- Förderung der finanziellen Allgemeinbildung auf breiter Ebene
- Flexible Angebote und Einsteigerprodukte durch Anbieter
- Ausbau flächendeckender anbieterunabhängiger Beratung
- Einbeziehung der Immobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge
- Einfache Option der Abwicklung der Zahlungen aus dem Bruttogehalt
- Nachholmöglichkeit auf Antrag bei geringem Einkommen
- Beobachtung der Maßnahmen für verbesserte Transparenz – Einfache Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Produktbeschreibungen bleibt das Ziel
- Gruppenspezifische Evaluierung der tatsächlichen Altersvorsorgeaufwendun-gen der Bürger als Basis für weitere Entscheidungen
- Vorziehen eines Opting Out-Modells gegenüber einem Obligatorium
- Benutzung diskontinuierlicher Lebensläufe bei zukünftigen gesetzgeberischen Maßnahmen
- Langfristige Vereinheitlichung der Durchführungswege, die eine flexible Weiterführung der Verträge in unterschiedlichen Lebenssituationen zulässt.

Das Institut für Finanzdienstleistungen geht in der Studie auf Konzepte für eine neutrale Beratung und dem Aufbau einer finanziellen Allgemeinbildung ein. Das Ziel muss sein, die Bürger "Fit-in-Vorsorge" zu machen, damit diese ihre Entscheidungen frühzeitig und bewußt treffen können, die ihren individuellen Lebensbedingungen entsprechen.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Bestellung der Studie finden Sie unter: www.dia-vorsorge.de

Die Presseerklärung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge findet sich unter: Presseerklärung.doc


Institut Für Finanzdienstleistungen e.V., Rödingsmarkt 31/33, 20459 Hamburg, vertretungsberechtigt und verantwortlich i.S.d. § 6 MDStV: Prof. Dr. Udo Reifner, Direktor, Telefon: +49 (0)40 309691-0, Fax: +49 (0)40 309691-22, E-mail: info@iff-hamburg.de
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